Stromsteuer als Innovationsbremse

Das Bundesfinanzministerium plant die Stromsteuerbefreiung von kleinen Stromerzeugungsanlagen dann zu streichen, wenn diese besonders zur Netzsicherheit beitragen.

Das widerspricht jeder Vernunft. Es könnte leicht die Stromsteuer für alle Anlagen mit einem Gesamtwirkungsgrad z.B. unter 55% erhoben werden. Das würde einen Anreiz zu Effinienz setzen.

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